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RoHS

Erklärung zur Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS)


Die Richtlinie (2002/95/EC) beschränkt die Verwendung bestimmter Stoffe, die von der EU als gefährlich eingestuft wurden, jedoch in elektrischen und elektronischen Komponenten und Produkten Verwendung finden.


Erklärtes Ziel von Black Box Network Services ist es, unseren Kunden weltweit RoHS-konforme Produkte anzubieten. In Zusammenarbeit mit unseren Rohmaterialzulieferern werden wir kontinuierlich unseren Datenbestand aktualisieren und die Produkte kennzeichnen, die zurzeit konform sind und die, die es in naher Zukunft sein werden.


Die Richtlinie verlangt, dass neue elektrische und elektronische Geräte, die ab dem 1. Juli 2006 auf den Markt kommen, weder Blei (Pb), Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd), hexavalentes Chrom (Cr6+), polybromiertes Biphenyl (PBB), noch polybromierten Diphenylether (PBDE) enthalten. Die maximalen Höchstgrenzen, bezogen auf das Gewicht des homogenen Materials, wurden von TAC (Technical Adaptation Committee) auf 0,01% für Cadmium und 0,1% für die übrigen Substanzen festgesetzt.


Für Blei (Pb) in Lötlegierungen von Servern, Speicher- und Speicher-Array-Systemen, Netwerkinfrastrukturgeräten zum Schalten, Signalisieren und Übertragen, sowie bei der Netzwerkverwaltung in der Telekommunikation wurde eine Ausnahmegenehmigung bis 2010 erteilt.


Mitteilung zur RoHS-Konformität

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