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AGB

Liefer- und Geschäftsbedingungen



Download AGBs Stand 30.06.2008 (PDF)
Download AGBs Stand 08.12.2005 (PDF)



1. Rechtliche Hinweise - Stand 30.06.2008


1.1 Keine Gewähr für Inhalte
Alle auf unseren Internet-Seiten enthaltenen Angaben und Informationen wurden von BLACK BOX Deutschland GmbH sorgfältig recherchiert und geprüft.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch die BLACK BOX Deutschland GmbH keine Gewähr übernehmen.

1.2 Keine Beratung
Die auf den Internet-Seiten bereitgestellten Informationen stellen keine individuelle Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Für individuelle Beratungsgespräche stehen Ihnen unsere Experten vom FREE TECH SUPPORT unter Telefon 0811/5541-0 gerne zur Verfügung.

1.3 Nutzung der Internet-Seiten
Inhalt und Gestaltung der Internet-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung der Seiten oder ihrer Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BLACK BOX Deutschland GmbH, soweit die Vervielfältigung nicht ohnehin gesetzlich gestattet ist.

2. Allgemeines


2.1 Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen gegenüber unseren Kunden (nachfolgend "Käufer"). Die Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

2.2 Die Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Ver-kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Die Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fas-sung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

2.3 Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

Selbst wenn die BLACK BOX Deutschland GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Käufers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Liefer- und Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

3. Produktangebot und Vertragsabschluss


3.1 Sämtlich Angebote der BLACK BOX Deutschland GmbH, insbesondere in Katalogen und auf unserer Internetseite, sind freibleibend.

3.2 Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Kalenderwochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

3.3 Wenn Sie eine Bestellung bei BLACK BOX Deutschland GmbH aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.

3.4 Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn BLACK BOX Deutschland GmbH dem Käufer eine schriftliche Auftragsbestätigung übersendet oder die Ware an den Käufer ausgeliefert wird.

3.5 Angaben der BLACK BOX Deutschland GmbH zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung.

4. Preisgestaltung


Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile und Änderungen im Design sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

4.1 Die Preise verstehen sich in EURO ab Lager. Es sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Für sie gilt der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungs- und Lieferungsumfang. Ein Mindermengenzuschlag wird nicht erhoben.

4.2 Es gelten ausschließlich die jeweils neuesten BLACK BOX Deutschland GmbH Preislisten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die aktuellen Preise richten sich nicht nach den Katalogpreisen, sondern sind im Internet unter www.black-box.de oder telefonisch unter Telefon 0811/5541-410 abrufbar.

4.3 Soweit den vereinbarten Preisen die Preislisten der BLACK BOX Deutschland GmbH zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der BLACK BOX Deutschland GmbH.

4.4 Von den Preislisten abweichende Angebotspreise (Preise im Angebot) gelten, soweit nicht mit BLACK BOX Deutschland GmbH etwas anderes vereinbart ist, für die Dauer von 4 Wochen ab Angebotsdatum.

5. Durchführung und Lieferung


5.1 BLACK BOX Deutschland GmbH wird eingehende Aufträge umgehend ausliefern. In Fällen längerer Lieferzeit wird BLACK BOX Deutschland GmbH den Liefertermin schriftlich bestätigen.

5.2 Soweit BLACK BOX Deutschland GmbH aus Gründen, die BLACK BOX Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat, zur Auslieferung nicht in der Lage ist, ist der Käufer verpflichtet, BLACK BOX Deutschland GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt innerhalb dieser Nachfrist keine Lieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Unberührt hiervon bleiben die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Käufers.

5.3 Der Eintritt des Lieferverzugs seitens der BLACK BOX Deutschland GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

5.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt BLACK BOX Deutschland GmbH ausdrücklich vorbehalten. BLACK BOX Deutschland GmbH ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
— die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
— die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und

— dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, BLACK BOX Deutschland GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

5.5 Die Lieferung erfolgt ab Lager, das gleichzeitig auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes ver-einbart ist, ist die BLACK BOX Deutschland GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

5.6 Beim Versendungskauf geht mit der Übergabe der Produkte an den Frachtführer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.

6. Verfügbarkeitsvorbehalt


BLACK BOX Deutschland GmbH haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die BLACK BOX Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat.

Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung seitens BLACK BOX Deutschland GmbH wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, ist BLACK BOX Deutschland GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Zahlungen wird BLACK BOX Deutschland GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag zurückerstatten.

7. Zahlungsbedingungen:


7.1 Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung. Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden nicht angenommen.

7.2 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig.

7.3 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.4 Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist BLACK BOX Deutschland GmbH berechtigt, neben Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 9 % zu verlangen.

7.5 BLACK BOX Deutschland GmbH ist berechtigt, die Bonität mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Käufers oder lassen Umstände und Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen, ist BLACK BOX Deutschland GmbH berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen.

7.6 Die Belieferung von Neukunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse oder Nachnahme. Bei Nachnahmesendungen wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von 0,3 % des Nachnahmebetrages mindestens aber Euro 5,50 je Lieferung erhoben.

8. Eigentumsvorbehalt


8.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der BLACK BOX Deutschland GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.

8.2 Der Käufer ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt (zumindest in verlängerter Form) berechtigt, nicht aber zur Pfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form.

8.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum der BLACK BOX Deutschland GmbH hinzuweisen und die BLACK BOX Deutschland GmbH unverzüglich zu unterrichten.

8.4 Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die BLACK BOX Deutschland GmbH ab.

8.5 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, steht der BLACK BOX Deutschland GmbH das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware.

9. Rückgaberecht


9.1 Für alle im offiziellen Vertriebsprogramm (Katalog) offerierten Produkte genießt der Käufer ein — vorbehaltlich Ziffer 9.1 Satz 3 — uneingeschränktes Rückgaberecht innerhalb der ersten 14 (vierzehn) Tage ab Lieferscheindatum. Der Käufer ist verpflichtet, im Fall der Rückgabe an die BLACK BOX Deutschland GmbH eine Wiedereinlagerungsgebühr i.H.v. 20 % des Kaufpreises zu zahlen.

Von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen sind die folgenden Sachverhalte:

a. Beim Käufer durch einen Beauftragten der BLACK BOX Deutschland GmbH vorgeführte und dem Käufer überlassene Produkte;
b. Speziell für den Käufer angefertigte oder beschaffte Artikel, insbesondere solche Produkte, die nicht im offiziellen Vertriebsprogramm (Katalog) offeriert werden;
c. Speziell für den Käufer zusammengestellte Produktkombinationen oder Produktkonfigurationen;
d. Software;
e. Jegliche Kabel;
f. Test- und Prüfgeräte;
g. Bei allen nicht mit BLACK BOX gekennzeichneten Produkten.

9.2 Im Fall der Rückgabe wird der Warenwert ohne Versandkosten nach Wahl der BLACK BOX Deutschland GmbH - abzüglich der Wiedereinlagerungsgebühr gemäß Ziffer 9.1 Satz 2 - entweder erstattet oder mit künftigen Lieferungen verrechnet. Der Käufer muss in diesem Falle eine schriftliche Rücksendegenehmigung (RMA) von BLACK BOX Deutschland GmbH einholen und sendet die einwandfreie und originalverpackte Ware mit der RMA versehen zurück.

9.3 Die Rückgabe ist auf eigene Gefahr und Kosten selbst zu veranlassen. Nicht durch BLACK BOX Deutschland GmbH verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

9.4 Rücksendungen, die unvollständig sind (fehlende Teile, fehlendes Zubehör, fehlende Handbücher oder Gebrauchsanleitungen etc.) oder sich nicht in der Originalverpackung befinden, werden zu Lasten des Käufers zurückgewiesen.

9.5 Unabhängig vom Bestehen eines vorgenannten Rückgaberechts nimmt die Black Box Deutschland GmbH gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG alle Geräte, die nach dem 13. August 2005 ausgeliefert wurden, nach Anlieferung (auf Kosten des Kunden) zum Zweck der Entsorgung zurück.

10. Sach- und Rechtsmängel


10.1 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der BLACK BOX Deutschland GmbH hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen.

10.2 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann BLACK BOX Deutschland GmbH zunächst wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) geleistet wird. Im Falle der Ersatzlieferung wird diese in Rechnung gestellt und die Rechnung für die mangelhafte Sache storniert, sobald BLACK BOX Deutschland GmbH die mangelhafte Sache zurück erhalten hat.

Unabhängig von vorstehenden Untersuchungs- und Rügepflichten hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung anzuzeigen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Unterlässt der Käufer die vorstehend bestimmten Mängelanzeigen, ist die Haftung der BLACK BOX Deutschland GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
10.3 BLACK BOX Deutschland GmbH ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt.

10.4 Der Käufer hat BLACK BOX Deutschland GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.

Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt BLACK BOX Deutschland GmbH. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an BLACK BOX Deutschland GmbH zurückzugeben.

10.5 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.

11. Sonstige Haftung


11.1 BLACK BOX Deutschland GmbH haftet auf Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BLACK BOX Deutschland GmbH nur

a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-sundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von BLACK BOX Deutschland GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

11.3 Die sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit BLACK BOX Deutschland GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Insoweit haftet BLACK BOX Deutschland GmbH insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers.

12. Verjährung


12.1 Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb von 24 Monaten ab Ablieferung. Unberührt hiervon bleiben gesetzliche Sonderegelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), für Bauwerke und Baustoffe (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), für Ansprüche im Lieferantenregress (§ 479 BGB) sowie für die in Ziffer 11 Abs. 1 und 2 genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

12.2 Soweit die verkauften Waren nach Ablauf der Verjährungsfrist von 24 Monaten Mängel oder Schäden aufweisen, ist die BLACK BOX Deutschland GmbH gern bereit, Mängel und Schäden entgeltlich zu beheben.

12.3. Soweit BLACK BOX Deutschland dem Käufer gem. Ziffer 11 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen des Kaufrechts (§ 438 BGB) auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§ § 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

13. Exportkontrollen und -genehmigungen


13.1 Die seitens BLACK BOX Deutschland GmbH an den Käufer gelieferten Waren können nach deutschem, europäischem oder nationalem ausländischen Recht, insbesondere US-Recht, ausfuhrgenehmigungspflichtig sein.

13.2 Der Käufer ist im Hinblick auf die von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogenen Produkte und von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogene Technologie (z.B. in Form technischer Unterlagen) verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere die Regelungen zur Exportkontrolle sowie die anwendbaren Handelsembargos, zu beachten und zu befolgen.

Dies betrifft sowohl deutsche als auch ausländische nationale Vorschriften, insbesondere die Vorschriften der US-Exportadministration, und europarechtliche Vorschriften.

Die von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogenen Produkte und von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogene Technologie dürfen weder direkt noch indirekt wiederverkauft, exportiert, wieder-exportiert, vertrieben, transferiert oder anderweitig abgesetzt werden, ohne vorab alle Beschränkungen zu beachten, alle erforderlichen Verwaltungsentscheidungen einzuholen und alle Formalitäten zu erfüllen, die nach den vorgenannten Gesetzen, Vorschriften und sonstigen Regelungen zu beachten sind oder gefordert werden.

13.3 Der Käufer verpflichtet sich, alle Empfänger solcher von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogener Produkte und Technologie in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren.

Der Käufer, der von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogene Ware an Dritte weiterverkauft, hält BLACK BOX Deutschland GmbH hiermit gegenüber allen aus aufsichtsbehördlichen und Exportkontrollbestimmungen resultierenden Verpflichtungen schadlos und stellt BLACK BOX Deutschland GmbH vollumfänglich frei.

13.4 Der Käufer wird - soweit möglich - sämtliche Genehmigungen, Lizenzen, Ex- und Importpapiere selbst und auf eigene Rechnung beschaffen, die zum Kauf der bei BLACK BOX Deutschland GmbH bestellten Produkte erforderlich sind. Soweit derartige Genehmigungen, Lizenzen sowie Ex- und Importpapiere unmittelbar von BLACK BOX Deutschland GmbH beschafft werden müssen, ist der Käufer zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet.

In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, BLACK BOX Deutschland GmbH schriftlich über besondere rechtliche Vorschriften des Bestimmungslandes zu unterrichten, die im Zusammenhang mit Verkauf und Lieferung der Ware zu beachten sind.

13.5 Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist der Käufer ferner verpflichtet, BLACK BOX Deutschland GmbH zum frühesten möglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch bei Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen, ob eine Verwendung der von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogenen Produkte und Technologie in der Militärgüter- oder Rüstungsindustrie oder eine sonstige militärische Verwendung durch den Käufer oder einen Dritten in einem Staat außerhalb der Europäischen Union beabsichtigt oder nicht auszuschließen ist. Unterbleibt eine diesbezügliche Mitteilung, so gilt dies als Zusicherung des Käufers, dass keine solche militärische Verwendung der von BLACK BOX Deutschland GmbH bezogenen Produkte und Technologie in einem der genannten Staaten erfolgt.

13.6 Liegen konkrete Hinweise auf eine mögliche Verwendung nach Ziffer 12.5 vor, ist BLACK BOX Deutschland GmbH berechtigt, eine Entscheidung des BAFA über die Genehmigungspflichtigkeit des Liefervorgangs einzuholen oder die Einholung einer solchen Entscheidung durch den Käufer zu verlangen. Soweit eine Lieferung hierdurch verzögert wird, sind Ansprüche des Käufers aus Verzug oder sonstige aus der Verspätung resultierende Ansprüche ausgeschlossen.

13.7 Der Käufer wird auf eigene Rechnung sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Wiederverkauf der bei BLACK BOX Deutschland GmbH bestellten Produkte an Dritte erforderlich sind.

13.8 Werden Lieferungen ins Ausland auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet der Käufer gegenüber BLACK BOX Deutschland GmbH für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.

14. Transportschäden


Sollten äußerlich sichtbare Transportschäden an der von BLACK BOX Deutschland GmbH gelieferten Ware erkennbar sein, so hat der Käufer dies vom Frachtführer auf den Frachtpapieren bestätigen zu lassen.

Sonstige Transportschäden sind unverzüglich, in jedem Fall jedoch nicht später als drei Tage nach Empfang der Ware an BLACK BOX Deutschland GmbH zu melden.

15. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Informationen unserer Kunden


15.1 BLACK BOX Deutschland GmbH nutzt Ihre Informationen für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie die Abwicklung der Zahlung (bei Rechnungskauf auch für erforderliche Prüfungen).

15.2 Wir verwenden Ihre Informationen auch, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten.

15.3 Eine Weitergabe der Daten kann zum Zwecke der Kreditprüfung und Bonitätsüberwachung an die Schufa und weitere Wirtschaftsinformationsdienste erfolgen.

15.4 Sie können gemäß § 28 Abs. 4 BDSG bzw. Abs. 3 Teledienstdatenschutzgesetz der oben genannten Nutzung und / oder Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit durch Mitteilung an BLACK BOX Deutschland GmbH, widersprechen bzw. Ihre Einwilligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs werden wir die hiervon betroffenen Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusendung von Werbemittel einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen.

15.5 Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen und die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung im Internet unter www.black-box.de.

16. Geistiges Eigentum


16.1 BLACK BOX Deutschland GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Graphik auf der BLACK BOX Deutschland GmbH Webseite alle Rechte vor. Das Kopieren oder jedwelche andere Reproduktion, der gesamten Webseite bzw. von Teilen dieser Webseite wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei BLACK BOX Deutschland GmbH aufzugeben.

16.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln und sonstigen Unterlagen behält sich BLACK BOX Deutschland GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von BLACK BOX Deutschland GmbH.

16.3 Der Käufer hat auf Verlangen von BLACK BOX Deutschland GmbH diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand


17.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist 85399 Hallbergmoos.

17.2 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen Vollkaufleuten ist München.
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